Vor der Außensanierung wies die Martin-Luther-Kirche grundlegende Baumängel auf. Während die Südseite des Daches in den 80er Jahren erneuert werden konnte, war die Nordseite deutlich älter und machte erhebliche Sorgen. Nässeflecken im Innenbereich der Kirche und ständig herabfallende Schieferteile waren nachdrückliche Zeugen davon, dass der angesprochene Dachbereich dringend einer Erneuerung bedurfte. Ferner ergaben sich an den Fensterstürzen schon als bedenklich anzusehende Risse, die allein aus statischen Notwendigkeiten ebenfalls kurzfristig zu reparieren waren. (Schadensbilder finden Sie im letzten Abschnitt auf dieser Seite). Als Folge dieser Bauarbeiten und aufgrund des ohnehin recht unschönen Zustandes stand letztlich auch der Außenanstrich an. Die aufgezeigten Investitionen machten ein Kostenvolumen von 115.359,95-- Euro aus. Da die Kosten nicht allein geschultert werden konnten, bemühten wir uns um eine Mitfinanzierung durch die "Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland". Diese setzt allerdings das Engagement der örtlichen Gemeinde voraus. Vor diesem Hintergrund entschied sich der Kirchenvorstand zur Gründung eines Förderkreises. Die Mitgliedern des Förderkreises haben entscheidend dazu beigetragen, dass die Außensanierung der Martin-Luther-Kirche im Jahr 2011 durchgeführt werden konnte. Ein herzliches Danke-schön!
Wir wären Ihren sehr verbunden, wenn auch Sie sich entschließen könnten, dem Förderkreis beizutreten. Auf Grund der schrumpfenden Mittel ist die Kirchengemeinde auf das Engagement ihrer Gemeindeglieder angewiesen.
Eine Satzung liegt zu Ihrer Info bei. Ferner auch eine Beitrittserklärung zu Ihrer gefälligen Verwendung. Sie erkennen daraus, dass sich der jährliche Mindestbetrag auf vertretbare 30,-- Euro belaufen sollte. Für Ihren Mitgliedsbeitrag in Höhe von 30,-- Euro oder nach Wahl auch mehr, erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinung zur Vorlage beim Finanzamt.
Der Förderkreis wurde am 1. Mai 2009 in einer konstituierenden Sitzung gegründet. Dieter Barthold, Dirk Hartmann und Jens Kloppenburg gehören dem Vorstand des Förderkreises an.
Satzung
§ 1 Name
Der Förderkreis trägt den Namen "Kirchbauförderkreis der Ev.-luth. Kirchengemeinde Oker".
§ 2 Ziele
Der Förderkreis ist ein Zusammenschluss von Freunden und Förderern der Kirchengemeinde Oker. Der Förderkreis sieht sein Ziel in der ideellen und finanziellen Unterstützung der Bau- und Orgelpflege der Kirchengemeinde Oker.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied im Förderkreis kann jede natürliche oder juristische Person werden. Auf die konfessionelle oder regionale Bindung kommt es dabei nicht an. Jedes Mitglied kann selbst festlegen, in welcher Höhe es regelmäßig den Förderkreis unterstützen will. Die Mitgliedschaft im Förderkreis endet durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende eines Kalenderjahres bzw. durch Auflösung des Förderkreises. Gezahlte Beiträge können nicht zurückgefordert werden.
§ 4 Verwaltung
Der Förderkreis ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Oker. Die Mittel des Förderkreises sind ein zweckgebundenes Sondervermögen der Kirchengemeinde.
§ 5 Vorstand
Der Vorstand des Förderkreises besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Ein Vorstandsmitglied ist Mitglied des Kirchenvorstandes und wird durch den Kirchenvorstand bestimmt. Zwei Vorstandsmitglieder sind Mitglieder des Förderkreises und werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Der Vorstand repräsentiert den Förderkreis nach außen, nimmt Beitrittserklärungen entgegen und bereitet die Mitgliederversammlungen vor.
§ 6 Leistungen
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Oker bestimmt die Verwendung der Mittel des Förderkreises für die in §2 genannten Zwecke auf Vorschlag des Vorstandes.
§ 7 Mitgliederversammlung
Die Mitglieder des Förderkreises werden mindestens einmal jährlich über die Arbeit des Förderkreises informiert. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählt den neuen Vorstand und die erarbeitet Vorschläge für die Verwendung der Mittel des Förderkreises.
§ 8 Auflösung, Satzungsänderung, Verbindlichkeit
Die Auflösung des Förderkreises kann nur durch den Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Oker erfolgen. Die Satzung kann nur durch den Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Oker geändert werden. Diese Satzung ist den Mitgliedern des Förderkreises mit der ersten Beitragszahlung auszuhändigen.
Goslar-Oker, 01. Mai 2009 Der Kirchenvorstand
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Jahreshauptversammlung 2014