Die kirchlichen Einnahmen ergeben sich überwiegend aus der Kirchensteuer. So auch in der Ev.-luth. Landeskirche Braunschweig. In 2008 betragen diese 60 %. Weitere Einnahmepositionen resultieren aus Vermögen, Verwaltung u. Betrieb, Zuschüsse von Dritten, Pfarrpfründen-Haushalt und Kollekten (zusammen knapp 20 %). Um die vielfältigen Aufgaben in unserer Landeskirche überhaupt noch decken zu können, müssen für das laufende Rechnungsjahr 18,5 Mio. aus den Rücklagen entnommen werden. Das sind 20 % vom Gesamthaushalt was schon besorgniserregend ist, zumal wir bis 2020 auch aus Gründen der Demographie etwa 18 % der Mitglieder verlieren werden. Zur finanziellen Darstellung der kirchlichen Dienste, die auch wichtige Komponenten unseres sozialen Miteinanders decken, ist somit die Kirchensteuer von ganz wesentlicher Bedeutung. Nachstehend die Bereiche der kirchlichen Arbeit:
- Zuweisung an Propsteien, Kirchenverbände und vor allem Kirchengemeinden
- Bezahlung der Gemeindepfarrer, Konfirmandenarbeit, Kirchenmusik, Gottesdienst, Religionsunterricht
- Rechtsetzung, Leitung, Verwaltung: z.B. Landeskirchenamt
- Jugendarbeit, Studentenpfarramt, Krankenhaus-, Militär- und Telefonseelsorge
- Diakonie und kirchliche Sozialarbeit : z.B. Kindertagesstätten, Familien- und Lebensberatung, Suchtberatung, Diakonie- und Sozialstationen (z.B. Seniorenheime), Altenhilfe
- Gesamtkirchliche Aufgaben, Ökumene, Weltmission: z.B. Lutherischer Weltbund, Kirchlicher Entwicklungsdienst
- Bildungswesen, Wissenschaft und Öffentlichkeitsarbeit: z.B. Bibelgesellschaft, Landeskirchliche Pressearbeit, Kunst- und Denkmalpflege, Theologische Wissenschaft
- Verwaltung des allgemeinen Finanzvermögens: z.B. Wohn- und Geschäftsgrundstücke.
Bedenken Sie stets auch, dass die Kirchensteuer als Sonderausgabe über den Lohnsteuerjahresausgleich oder die Einkommenssteuererklärung absetzbar ist.