Wie kann ich wieder in die Kirche eintreten?
In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht. Seit fünf Jahren hat im Südschiff der Marktkirche Goslar die Kircheneintrittsstelle der Propstei Goslar geöffnet: Freitag von 10-12 Uhr und Sonntag von 11-12 Uhr.
Es besteht dort nach einem Gespräch für Sie die Möglichkeit, sofort wieder in die Evangelisch-lutherische Kirche einzutreten. Das Team von Pfarrerinnen und Pfarrern, das die Kircheneintrittsstelle in der Marktkirche betreut (von links, s. Bild unten): E. Bahrke, K. Reich, R. Beims, H.-J. Hasse, Gisela Deppe, Dr. H. Deppe, B. Kahmann und J. Schüller. Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie bereits einmal Mitglied einer Kirche gewesen sind, also getauft sind.
Bei einer Wiederaufnahme sollen Taufurkunde, Personalausweis und Austrittserklärung (soweit vorhanden) vorgelegt werden.Zunächst ist es naheliegend, wieder Mitglied in Ihrer Ortsgemeinde zu werden. Das können Sie auch bei dem für Sie zuständigen Pfarramt in Oker. Es ist allerdings eine Besonderheit der Kircheneintrittsstelle, dass sie hier Mitglied einer Ev.-luth. Kirchengemeinde werden können, der Sie sich in besonderer Weise verbunden fühlen.
Sind noch Fragen offen?
Dann wenden Sie sich an mich unter Tel. 05321/22922 oder per Mail beims.liebl(at)t-online(~dot~)de.
Diese Rechte und Pflichtenhaben Sie als Kirchenmitglied:
Sie können am Abendmahl teilnehmen. Sie können Patin oder Pate werden. Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen. Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie oder Ihr Partner über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht. Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.