Neben den fünf gewählten Mitgliedern hat der bisherige Kirchenvorstand zwei weitere Verordnete berufen.
Zur Neubildung des Kirchenvorstandes hat der Propsteivorstand unserer Propstei zu Kirchenverordneten berufen:
Frau Marie Habenstein
Herrn Norbert Bengsch
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Berufung durch schriftlich begründete Beschwerde beim Landeskirchenamt, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1, 38300 Wolfenbüttel, anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Berufungsergebnisses. Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass das Berufungsverfahren fehlerhaft gewesen ist oder eine Person nicht berufen werden konnte. Über die Beschwerde entscheidet das Landeskirchenamt.
Der Kirchenvorstand