Bekanntgabe des Ergebnisses der Berufung von Kirchenverordneten

Neben den fünf gewählten Mitgliedern hat der bisherige Kirchenvorstand zwei weitere Verordnete berufen.

Zur Neubildung des Kirchenvorstandes hat der Propsteivorstand unserer Propstei zu Kirchenverordneten berufen:

 

Frau Marie Habenstein

Herrn Norbert Bengsch

 

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Berufung durch schriftlich begründete Beschwerde beim Landeskirchenamt, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1, 38300 Wolfenbüttel, anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Berufungsergebnisses. Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass das Berufungsverfahren fehlerhaft gewesen ist oder eine Person nicht berufen werden konnte. Über die Beschwerde entscheidet das Landeskirchenamt.

 

Der Kirchenvorstand

Ev.-luth. Kirchengemeinde Oker
Gemeindebüro
Am Stadtpark 13
38642 Goslar

Tel.: +49 (0) 5321 / 60 93
Fax: +49 (0) 5321 / 62 20
gemeindebuero@kirchengemeinde-oker.de

Mo 8-10 Uhr
Di 16-18 Uhr
Do 10-12 Uhr

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